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Lexikon-Eintrag:Berufsunfähigkeit kann durch einen Unfall oder eine Krankheit eintreten.
Bei einer Berufsunfähigkeit kann der Betroffene gegebenfalls noch einem Beruf nachgehen, der seinen noch vorhandenen Fähigkeiten entspricht, seinen alten Beruf kann er jedoch nicht mehr ausführen.
Die Versicherung tritt im Normalfall ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50% ein.
Der nächste Begriff ist
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.
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