BerufsunfähigkeitsrenteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Die Berufsunfähigkeitsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist inzwischen bereits seit einigen Jahren abgeschafft worden (zum 31.12.2000). Allerdings wird die Berufsunfähigkeitsrente im Rahmen des Vertrauensschutzes fortgezahlt, wenn ein Anspruch vor dem 01.01.2001 entstanden ist und die Anspruchsvoraussetzungen weiterhin fortbestehen.
Ein Versicherter galt nach altem Recht als berufsunfähig, wenn sich seine Leistungsfähigkeit im ursprünglichen Beruf oder bei ähnlichen Tätigkeiten im Vergleich zu einem gesunden Versicherten mit gleichwertiger beruflicher Qualifikation und Kenntnissen infolge von Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte verringert hat. Nach dem neuen Sozialversicherungsrecht ab dem 01.01.2001 kann dieses Risiko nur noch durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen abgefedert werden.
Der nächste Begriff ist
Berufsunfähigkeitsversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Berufsunfähigkeitsrente weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|