Berufsverbände in der Gruppenversicherung


Berufsverbände in der Gruppenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Um als Berufsverband in eine Gruppenversicherung beitreten zu können, müssen mindestens 100 Personen pro Tarif versichert werden. Versicherungsnehmer ist immer eine Person bzw. ein Betrieb oder Firma. Der Arbeitgeber zieht die Beiträge der AN ein und leitet sie persönlich als Partner an die Versicherung ab. Leistungsansprüche stehen jedem einzelnen zu.

Der nächste Begriff ist Berufsvertretung.

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