BerufsvertretungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Zur Wahrnehmung von beruflichen Interessen von Ärzten, Zahnärzten und Apothekern ist eine Berufsvertretung erforderlich. Diese wird auf Landesebene durch die Landesärztekammer und die Landesapothekerkammer gebildet. Rechtsgrundlage hierfür ist das Heilberufe Kammergesetz. Ziel dieser Kammer ist unter anderem die Überwachung der ärztlichen Berufspflichten und die Förderung der Fortbildung.
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