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Lexikon-Eintrag:In der Vergangenheit konnten nur Angehörige bestimmter Berufsgruppen Mitglieder bei einer Ersatzkasse werden.
Seit dem 01.01.1996 gelten auch Ersatzkassen als normale gesetzliche Krankenkassen im Sinne des SGB V. Somit kann jeder unabhängig von Beruf und von Wohnort eine Aufnahme beantragen und eine Ersatzkasse kann jeden aufnehmen. Ein Berufwechsel ist somit nicht mehr von großer Bedeutung für die Mitgliedschaft.
Der nächste Begriff ist
Berufung.
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