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Lexikon-Eintrag:Die Berufung in rechtlichem Sinne ist ein Rechtsmittel gegen ein Urteil, meist der ersten Instanz. Ein Berufungsverfahren hat zwei markante Merkmale und ist sowohl ein Rechtsbehelfs- als auch ein Erkenntnisverfahren.
Die Berufung als Rechtsmittel dient zur Überprüfung eines gerichtlichen Urteils durch ein übergeordnetes Gericht, dem Berufungsgericht.
In einem versicherungsbedingten, strittigen, Schadensregulierungsprozess der außergerichtlich zu keiner gemeinsamen Einigung zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer führt fällt in der Regel ein Gericht durch sein Urteil die Entscheidung.
Die Parteien des Prozesses können, sofern es die Gesetzgebung zulässt, gegen das Urteil Berufung einlegen und vor das Berufungsgericht gehen.
In einer Berufung wird das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft. Das Berufungsgericht kann gegebenenfalls eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
Der nächste Begriff ist
Berufungsausschuß.
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