Berufungsausschuß


Berufungsausschuß

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Lexikon-Eintrag:

Für die gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und kassenärztlichen Vereinigungen sind die beiden Ausschüsse, der Zulassungs- und der Berufungsausschuss verantwortlich. Der Zulassungsausschuss ist verantwortlich für die Zulassung von Ärzten für einen kassenärztlichen Bezirk, bei der Verlegung von Vertragsarztsitz und beim Wechsel des Fachgebietes. Er entscheidet über das Ruhen, Entziehen bzw. Ende einer Zulassung. Der Berufungsausschuss ist meistens u. a. auch mit einem Richter besetzt und entscheidet bei Streitigkeiten über bzw. gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses.

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