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Lexikon-Eintrag:Beschäftigung ist die in einem Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorliegende nichtselbstständige Tätigkeit zum Zweck der Erzielung von Einkommen. Dabei spricht man auch vom sogenannten Beschäftigungsverhältnis. Grundlage hierfür ist die Weisungs- und Eingliederungsgebundenheit des Arbeitnehmers in der arbeitstechnischen Organisation des Arbeitgebers. Die rechtliche Grundlage bildet der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel schriftlich abgeschlossene Arbeitsvertrag.
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Beschäftigung, gefährliche ungew. / Haftpflicht.
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