BeschäftigungsverhältnisWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Das Beschäftigungsverhältnis ist dem Sozialrecht zuzuordnen und daraus ergibt sich die Versicherungspflicht für Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Im Regelfall sind hierunter Arbeitsverhältnisse, die nicht selbständig sind, zu verstehen. Allerdings ist es auch möglich, dass andere Beschäftigungsverhältnisse, die keine Arbeitsverhältnisse sind, versicherungspflichtig sind (wie z. B. als Fremd- oder Geschäftsführer).
Der nächste Begriff ist
Bescheinigung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beschäftigungsverhältnis weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|