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Lexikon-Eintrag:Über erbrachte Leistungen der Krankenkassen hat der behandelnde Arzt Bescheinigungen auszustellen. In ihr sind Aussagen über den Gesundheitszustand der versicherten Person und deren Behandlung enthalten. So kann die vertragsärztliche Versorgung geprüft und entlohnt werden. Die Versicherten selbst müssen lediglich den Nachweis der Versicherung, meist durch die Krankenversichertenkarte, erbringen.
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Beschwerdehäufigkeit.
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