BeschwerdeausschußWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Der Begriff Beschwerdeausschuss ist im Kontext der Wirtschaftlichkeitsprüfung zu sehen. Durch die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen wird die Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung überprüft. Hierbei werden eine gemeinsame Prüfungsstelle und ein gemeinsamer Beschwerdeausschuss gebildet. Der Beschwerdeausschuss besteht dabei in gleicher Anzahl aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, die alle eine Amtsdauer von zwei Jahren haben. Falls bei Abstimmungen Stimmengleichheit herrscht, so gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der nächste Begriff ist
Besondere Bedingungen / Unfallversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Beschwerdeausschuß weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|