Besondere WartezeitenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung bestehen zu einigen Leistungsarten besondere Wartezeiten. In der Regel betragen diese acht Monate ab dem Beginn der Versicherung. Dies bedeutet, dass für bestimmte Leistungen, insbesondere bei zahnärztlichen und psychologischen Behandlungen, in den genannten acht Monaten kein Erstattungsanspruch vonseiten der Versicherung besteht. Wechseln bisher in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte unmittelbar zu einer privaten Krankenkasse, kann die bereits zurückgelegte Versicherungszeit auf die Wartezeit angerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass diese in vielen Fällen komplett entfallen.
Der nächste Begriff ist
Bestandsmischung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Besondere Wartezeiten weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|