Betriebliche AltersversorgungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine betriebliche Altersversorgung kann, den Gegebenheiten entsprechend, entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden Parteien gemeinsam finanziert werden.
Die Leistung einer betrieblichen Altersversorgung kommt dem Arbeitnehmer zugute und ist eine Leistung die in der Regel vom Arbeitgeber angeboten wird. Der Leistungsumfang einer solchen Versorgungsleistung kann sowohl eine Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenversorgung einschließen.
Betriebliche Altersversorgungen stehen arbeitnehmenden Mitgliedern einer betrieblichen Altersversorgung oder deren Familien, im Falle von Arbeitsunfähigkeit durch Invalidität, durch Tod oder bei Eintritt in den Rentnerstatus zur Altersversorgung zu.
Pensionskassen, die letztlich als eigenes Lebensversicherungsunternehmen tätig sind und unter Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen stehen, sind eine erweiterte Form der betrieblichen Altersversorgung. Ansprüche auf Leistungen von Mitgliedern die in eine Pensionskasse eingezah
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Betriebsarzt.
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