BetriebsarztWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Betriebsarzt bezeichnet eine, in einem Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene, Stelle für mindestens einen festangestellten oder freipraktizierenden Mediziner. Dieser steht für medizinische Beratungen und Untersuchungen den Mitarbeitern des Betriebes zur Verfügung und soll die Arbeitssicherheit festigen. Während kleine Betriebe mit einem externen Betriebsarzt zusammenarbeiten, befinden sich in großen Unternehmen ärztliche Abteilungen.
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