BetriebskrankenkassenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Bis 1996 haben Betriebskrankenkassen ausschließlich Mitarbeiter bestimmter Betriebe und Unternehmen versichert. Um eine Betriebskrankenkasse errichten zu können, muss ein Betrieb regelmäßig mindestens 1000 versicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigen und eine auf Dauer ausgerichtete Leistungsfähigkeit sicherstellen. 1996 haben sich die Betriebskrankenkassen für andere, nicht betriebseigene Versicherte geöffnet und sind inzwischen bundesweit vertreten.
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Betriebsschließungsversicherung.
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