Betriebskrankenkassen, BKKWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Betriebskrankenkasse gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Betriebskrankenkassen waren ursprünglich nur für spezifische Betriebe oder Unternehmen zuständige Versicherungsträger und bestanden bereits vor der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Bildung einer Betriebskrankenkasse ist erlaubt für Betriebe mit mindestens 1000 versicherungspflichtigen Beschäftigten.
Die Mehrheit der Beschäftigten muss sich für eine Errichtung entscheiden.
Der nächste Begriff ist
Gesetzliche Krankenkassen, Vergleich, Versicherungsvergleich.
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