BetriebsschließungsversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Unternehmen, die Lebensmittel produzieren, weiterverarbeiten oder damit handeln, sind ständig der Gefahr einer Schließung des laufenden Betriebes aufgrund von meldepflichtigen Krankheiten nach dem IfSG (Infektionsschutzgesetz) ausgesetzt.
Schäden und finanzielle Aufwendungen, die dadurch entstehen, können durch eine Betriebsschließungsversicherung, die eine Sonderform der Betriebsunterbrechungsversicherung ist, aufgefangen werden.
Der nächste Begriff ist
Betriebsübergang / Haftpflicht.
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