Bewegungs- u. Schutzkosten / Hausratversicherung


Bewegungs- u. Schutzkosten / Hausratversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Werden infolge eines Versicherungsschadens nicht direkt betroffene Gegenstände zum Zweck der Beseitigung des Schadens bewegt, verändert oder geschützt, spricht man bei den dabei entstandenen Kosten von Bewegungs- und Schutzkosten. Ein Beispiel wäre eine Küche, die zum Beheben eines Wasserschadens demontiert (bewegt) werden muss. Bewegungs- und Schutzkosten sind beitragsfrei in der Hausratversicherung mitversichert.

Der nächste Begriff ist Bewegungs- und Schutzkosten / Wohngebäude.

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