Beweis des ersten AnscheinsWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Beweis des ersten Anscheins, der auch Anscheinsbeweis genannt wird, stellt eine Methode dar, die der mittelbaren Beweisführung dient. Damit können Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen durch Einbezug von Erfahrungssätzen gezogen werden. Meist wird der Beweis des ersten Anscheins bei Feststellung von Verschulden oder Kausalität in Zivilprozessen angewendet. Der Anscheinsbeweis ist bis dato rechtlich nicht geregelt und immer noch umstritten.
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