BewertungsausschussWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Bewertungsausschuss, als Teil der Bundesmantelverträge, verabredet gemeinsam mit den kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine übereinstimmende Bemessungsgrundlage für die ärztliche als auch zahnärztliche Leistungserbringung. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Regularien künftiger Tendenzen der Gesamtvergütungen, welche Krankenkassen an die kassenärztliche Vereinigung zu zahlen haben sowie für Festlegungen zur Honorarverteilung an Ärzte, die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen werden.
Der nächste Begriff ist
Bewertungsmaßstab-Ärzte.
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