Bewertungsausschuss


Bewertungsausschuss

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Der Bewertungsausschuss, als Teil der Bundesmantelverträge, verabredet gemeinsam mit den kassenärztlichen Bundesvereinigungen sowie mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine übereinstimmende Bemessungsgrundlage für die ärztliche als auch zahnärztliche Leistungserbringung. Darüber hinaus ist er verantwortlich für die Regularien künftiger Tendenzen der Gesamtvergütungen, welche Krankenkassen an die kassenärztliche Vereinigung zu zahlen haben sowie für Festlegungen zur Honorarverteilung an Ärzte, die von der Kassenärztlichen Vereinigung vorgenommen werden.

Der nächste Begriff ist Bewertungsmaßstab-Ärzte.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Bewertungsausschuss weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.