Bewertungsmaßstab-ZahnärzteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) dient als Basis für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieses Regelwerk wurde zwischen Vertretern der Zahnärzte und der gesetzlichen Krankenkassen ausgehandelt. Die aktuelle Fassung der BEMA ist im Januar 2004 in Kraft getreten.
Der nächste Begriff ist
Bezirksausschuss.
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