BezirksausschussWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Bezirksausschuss ist eine Arbeitsgemeinschaft und setzt sich zusammen aus den Unternehmen der privaten Krankenversicherungen, die in einem Bezirk tätig sind. Die Gesellschaften können Erfahrungen austauschen und Fragen, die das Gesundheitswesen und die PKV betreffen, klären. Der Bezirksausschuss deckt sich mit der für den Bezirk zuständigen Ärztekammer.
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Bezugsberechtigte.
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