BezugsberechtigteWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Bezugsberechtigte ist die Person, welche nach Ablauf einer Lebensversicherung oder einer anderen Versicherung eine vereinbarte Auszahlungssumme erhält. Der Bezugsberechtigte ist im Versicherungsvertrag vermerkt. So wird meist, für den vorzeitigen Todesfall, noch ein zusätzlicher Bezugsberechtigter aufgeführt. Wenn keiner angegeben ist, fallen die Versicherungsleistungen in die Erbmasse.
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Bezugsfertigkeit / Wohngebäude.
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