Bezugsfertigkeit / Wohngebäude


Bezugsfertigkeit / Wohngebäude

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Lexikon-Eintrag:

Eine Gebäudeversicherung ist erst dann möglich, wenn ein Wohngebäude bezugsfertig ist. Bezugsfertig bedeutet, dass ein Gebäude sofort als Wohnraum genutzt werden könnte, unabhängig davon, ob sich bereits Inventar im Gebäude befindet oder nicht. Ausschlaggebend ist die sofortige Möglichkeit der Bewohnbarkeit.

Der nächste Begriff ist Bezugsgröße.

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