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Lexikon-Eintrag:Die Definition von Bindefrist bzw. vertragliche Bindefrist beschreibt das Zeitfenster von Antragstellung bis zur Antragsgenehmigung. Dem Versicherer ist es erlaubt, innerhalb der Bindefrist den Vertrag eingehend zu prüfen. Der Antragsteller hingegen ist, wie das Wort sagt, während der Bindefrist gebunden.
Dem Antragsteller wird jedoch das Recht eingeräumt von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Das Widerrufsrecht ist auf vier Wochen ab Antragstellung befristet.
Die Zeiträume von Bindefristen können variieren und sich, je nach Versicherungsart, zwischen 2 Wochen (bei KFZ- und Feuerversicherungen) bis hin zu 6 Wochen (bei LV und PKV) belaufen.
Der nächste Begriff ist
Continentale Krankenversicherung.
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