Bindefrist / KrankenversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Während der 6-wöchigen Bindefrist nach Unterschrift eines Krankenversicherungsantrags kann der Versicherer den Antrag prüfen. Die Zeit dient dem Versicherer zur Bearbeitung und zum entsprechenden Abschluss. Der Antragsteller ist in diesem Zeitraum an den gestellten Antrag gebunden, er kann erst danach, sollte es nicht zum Abschluß gekommen sein, zurücktreten.
Der nächste Begriff ist
Bindefrist / Lebensversicherung.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Bindefrist / Krankenversicherung weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|