Bindefrist / Krankenversicherung


Bindefrist / Krankenversicherung

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Lexikon-Eintrag:

Während der 6-wöchigen Bindefrist nach Unterschrift eines Krankenversicherungsantrags kann der Versicherer den Antrag prüfen. Die Zeit dient dem Versicherer zur Bearbeitung und zum entsprechenden Abschluss. Der Antragsteller ist in diesem Zeitraum an den gestellten Antrag gebunden, er kann erst danach, sollte es nicht zum Abschluß gekommen sein, zurücktreten.

Der nächste Begriff ist Bindefrist / Lebensversicherung.

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