Bindefrist / LebensversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Definition bzw. die Regelung der Bindefrist bei Lebensversicherungen finden Sie in der Regel im sog. ‘Kleingedruckten‘ der Versicherungsanträge, nämlich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB). Indem ein Versicherungsnehmer einen schriftlichen Antrag bei einem Versicherungsunternehmen stellt oder einen vorgefertigten Antragsvordruck ausfüllt und unterschreibt, gibt er der Versicherungsgesellschaft gegenüber eine Willenserklärung ab.
Ab diesem Moment beginnt die 6-wöchige Bindefrist. Die Versicherungsgesellschaft hat in dieser Zeit die Möglichkeit den Antrag eingehend zu prüfen, und zu entscheiden, ob sie diesen annimmt oder ablehnt.
Der Antragsteller hat sich während dieser Zeit an den Antrag gebunden zu halten. Dieser Zeitrahmen wird auch Gebundenheitsfrist genannt.
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