BlitzschlagWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Schlägt ein Blitz auf einen versicherten Gegenstand ein, spricht man von Blitzschlag. Kurzschluss- und Überspannungsschäden werden nur dann berücksichtigt, wenn sie tatsächlich versicherte Gegenstände betreffen. Das Einschlagen eines Blitzes auf eine Leitung allein rechtfertigt nicht die Übernahme von Schäden. Schäden, wie z.B. ein Kurzschluss, der durch einen Blitzschlag verursacht wurde, werden von der Versicherung übernommen.
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Blitzschlagschaden.
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