BlitzschlagschadenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Unter einem Blitzschlagschaden versteht man den entstandenen Schaden einer Sache durch Blitzschlag. Gerade, wenn ein Blitz in das Stromleitungsnetz einschlägt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein elektrisches Gerät, das an diesem Leitungsnetz angeschlossen ist, einen Schaden davonträgt. Schäden, die durch Blitzschlag entstehen, sind z.B. in der Wohngebäudeversicherung versichert.
Der nächste Begriff ist
Blockpolice.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Blitzschlagschaden weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|