Blitzschlagschaden


Blitzschlagschaden

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Lexikon-Eintrag:

Unter einem Blitzschlagschaden versteht man den entstandenen Schaden einer Sache durch Blitzschlag. Gerade, wenn ein Blitz in das Stromleitungsnetz einschlägt, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass ein elektrisches Gerät, das an diesem Leitungsnetz angeschlossen ist, einen Schaden davonträgt. Schäden, die durch Blitzschlag entstehen, sind z.B. in der Wohngebäudeversicherung versichert.

Der nächste Begriff ist Blockpolice.

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