Boote / HaftpflichtversicherungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Durch Boote entstandene Schäden sind in der privaten Haftpflichtversicherung nur dann mitversichert, wenn es sich um eigene oder fremde (d.h. ausgeliehene) Paddelboote, Kanus und Ruderboote sowie um fremde Segelboote handelt. Für Schäden, die durch eigene Segelboote sowie eigene und fremde Motorboote und Boote mit Außenbordmotor verursacht werden, muss eine separate Sportboothaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Der nächste Begriff ist
BOSCH BKK.
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