Brand


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Lexikon-Eintrag:

Im Versicherungsschutz fällt unter den Begriff Brand das Anbrennen oder Verbrennen, Verrußen, Versengen durch Funkenflug des Schadfeuers, Verformen von Gegenständen durch die Hitze des Feuers und Rauchschäden. Das bedeutet also alle Schäden, die mittelbar und unmittelbar durch das Feuer verursacht wurden.

Der nächste Begriff ist Brandenburgische BKK.

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