Brandschaden


Brandschaden

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Lexikon-Eintrag:

Ein Brandschaden entsteht bei der Beschädigung oder Vernichtung von Gegenständen im Haushalt durch Feuer und Folgeschäden des Feuers. Auch Rauchschäden und Schäden, die bei den Löscharbeiten entstanden sind, zählen zum Brandschaden und werden im Regelfall durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Die Schäden nach einem Brand werden durch einen Gutachter beurteilt.

Der nächste Begriff ist Brandschadensanierung.

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