Brillengestell


Brillengestell

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Lexikon-Eintrag:

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen Kosten für Hilfsmittel bis zu einem Festbetrag oder bis zu einem ausgehandelten Preis. Bei Brillen jedoch übernehmen die Kassen nur noch die Kosten für Brillengläser in einfachster Ausführung, Brillengestelle sind nicht mehr im Hilfsmittel-Katalog der Krankenkassen enthalten und somit nicht zuschussfähig. Private Krankenkassen dagegen können Brillengestelle vertragsabhängig in unterschiedlicher Höhe bezuschussen.

Der nächste Begriff ist Britische Lebensversicherung.

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