Bruchschaden


Bruchschaden

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Lexikon-Eintrag:

Ein Bruchschaden ist gegeben, wenn ein Gegenstand zerstört oder beschädigt wird. Die Hausratversicherung übernimmt Schäden an diesen Gegenständen nur, wenn sie durch Feuer, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Daraus folgt, dass ein einfacher Glasbruch durch die Hausratversicherung nur gedeckt ist, wenn er durch diese versicherten Risiken entstanden ist, ansonsten muss er separat versichert werden. Frost- und sonstige Bruchschäden an Zu- und Ableitungsrohren sowie Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (Armaturen, Heizkörper, Boiler, Bade- und Duschwannen, Waschbecken, WCs) werden von der Hausratversicherung übernommen.

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