BußgeldverfahrenWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.
Lexikon-Eintrag:Im Falle einer schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeit oder eines Regelverstosses, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen bzw. ein Bußgeldverfahren gegen den Verursacher der Ordnungswidrigkeit bzw. des Regelverstosses einleiten.
Bußgeldverfahren findet man für gewöhnlich bei Ordnungswidrigkeiten und Regelverstössen im Strassenverkehr.
Die Höhe eines Bußgeldes richtet sich nach den Regelsätzen des entsprechenden Bußgeldkatalogs und bewegen sich ab 40,00 Euro aufwärts.
Kfz-, Teil-, oder Vollkaskoversicherung stellen keine Leistungen für ein Bußgeldverfahren zur Verfügung. Eine Rechtsschutzversicherung ist für die anteilige oder gesammte Übernahme der Kosten eines Bußgeldverfahrens zuständig, sofern im Leistungspaket des Versicherungsvertrages vereinbart.
Der nächste Begriff ist
Burning Cost.
Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen. Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Bußgeldverfahren weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.
|