Bußgeldverfahren


Bußgeldverfahren

Willkommen auf unserem Versicherungslexikon.
Unser Hauptgeschäft ist die private Krankenversicherung, einen kostenlosen Vergleich können Sie sich über die Startseite rechnen lassen.

Lexikon-Eintrag:

Im Falle einer schwerwiegenderen Ordnungswidrigkeit oder eines Regelverstosses, kann eine Behörde ein Bußgeld verhängen bzw. ein Bußgeldverfahren gegen den Verursacher der Ordnungswidrigkeit bzw. des Regelverstosses einleiten. Bußgeldverfahren findet man für gewöhnlich bei Ordnungswidrigkeiten und Regelverstössen im Strassenverkehr. Die Höhe eines Bußgeldes richtet sich nach den Regelsätzen des entsprechenden Bußgeldkatalogs und bewegen sich ab 40,00 Euro aufwärts. Kfz-, Teil-, oder Vollkaskoversicherung stellen keine Leistungen für ein Bußgeldverfahren zur Verfügung. Eine Rechtsschutzversicherung ist für die anteilige oder gesammte Übernahme der Kosten eines Bußgeldverfahrens zuständig, sofern im Leistungspaket des Versicherungsvertrages vereinbart.

Der nächste Begriff ist Burning Cost.

Das Lexikon ist manuell von Usern zusammengetragen.
Wir hoffen, dass Ihnen diese Infos zu Bußgeldverfahren weiterhelfen. Zum Lexikon-Anfang.

Diese Erklärung ist frei von Usern eingestellt. Sollte einer der Texte in gleicher Form an einer anderen Stelle verwendet werden, bitte benachrichtigen Sie uns kurz. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass dies trotz sorgfältiger Kontrolle möglich sein kann.

Wir hoffen, dass Sie Ihre gewünschten Informationen hier finden, dennoch unterliegen alle Texte und Inhalte dieser Seiten dem Urheberrecht und dürfen nicht kopiert und/oder anderweitig genutzt werden. In jedem Fall werden bei Zuwiderhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Eine Genehmigung der Nutzung dieser Daten ist hiermit ausdrücklich untersagt.