BundesärztekammerWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Bundesärztekammer (BÄK) ist das höchste Organ der ärztlichen Selbstverwaltung und entstammt den 17 deutschen Ärztekammern. Ihre Aufgaben sind die Vertretung der berufspolitischen Interessen aller deutschen Ärzte, Sicherstellung der medizinischen Versorgung der deutschen Bevölkerung, Beratung, Fortbildung und Austausch der Ärzte sowie weitere ethische, medizinische und soziale Themen.
Der nächste Begriff ist
Bundesanstaltfür Finanzdienstleistungsaufsicht.
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