Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen


Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen

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Lexikon-Eintrag:

Das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen (kurz: BAV) ging aufgrund des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes im Jahr 2002 zusammen mit dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen und dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über. Es überwacht im Rahmen ihrer Versicherungsaufsicht Erst- und Rückversicherer bezüglich ihrer Solvabilität.

Der nächste Begriff ist Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen.

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