Bundesknappschaft


Bundesknappschaft

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Lexikon-Eintrag:

Die Bundesknappschaft fungiert traditionell als Trägerin der Kranken-, Renten-, und Pflegeversicherung für im Bergbau beschäftigte Arbeitnehmer. Mit den Neuregelungen im Bereich der Minijobs zum 01.04.2003 wurde die Bundesknappschaft um die so genannte Minijobzentrale erweitert. Seit diesem Zeitpunkt sind deutschlandweit die pauschalen Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen an die Bundesknappschaft-Minijobzentrale zu überweisen. Zum 01. Oktober 2005 wurde die Bundesknappschaft zur "Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See" umgewandelt.

Der nächste Begriff ist Bundesmantelvertrag.

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