BundesmantelvertragWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Der Bundesmantelvertrag existiert in zwei Varianten und gilt als Grundlage der vertragsärztlichen Versorgung mit dem Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches (SGB V). Die Bundesmantelverträge regeln Rechte und Pflichten der Vertragsärzte (Kassenärzte).
Der eine Bundesmantelvertrag gilt als Vertrag zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Primärkassen. Der andere Bundesmantelvertrag wird unter den Vertragspartnern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Verbänden der Ersatzkassen geschlossen.
Der nächste Begriff ist
Bundespflegesatzverordnung.
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