BundespflegesatzverordnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die Bundespflegesatzverordnung (BPflV) regelte bis zur verpflichtenden Einführung der Diagnosis Related Groups (DRG) durch das Fallpauschalengesetz die Details der pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhausvergütung. Sie ist am 01.01.1974 in Kraft getreten und wurde zum 01.01.1986 geändert. Seit 2004 gilt die Verordnung nur noch für Krankenhäuser, die nicht in das DRG- System einbezogen sind. Es wird durch die Verordnung der Berechnungsmodi bei Unterbringung im Krankenhaus neu geregelt.
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