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Lexikon-Eintrag:Das oberste Bundesgericht der Sozialgerichtsbarkeit in Deutschland ist das Bundessozialgericht (BSG). Es ist somit eines der fünf obersten Gerichtshöfe in der Bundesrepublik. Das Bundessozialgericht ist dem Ministerium für Arbeit und Soziales unterstellt und entscheidet über Revisionen von Urteilen der Landessozialgerichte. Weiterhin ist es zuständig für Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art hinsichtlich der Sozialversicherung und anderen Rechtsstreitigkeiten auf sozialer Ebene.
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Bundesverbände.
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