BundesverbändeWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Ein Versicherungsverband ist der Zusammenschluss von Körperschaften des öffentlichen Rechts mit einem verfolgten Interesse. Die Landesverbände bilden dabei jeweils einen Bundesverband. Die Bundesknappschaft als Trägerin der gesetzlichen Sozialversicherungen hat die zentrale Verwaltung Deutschlands übernommen und ist Einzugsstelle für Beiträge geringfügig Beschäftigter.
Der nächste Begriff ist
Bundesversicherungsamt.
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