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Lexikon-Eintrag:Die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland und deren zivile Verwaltung werden als Bundeswehr bezeichnet. Der Generalinspekteur der Bundeswehr ist der oberste Soldat, hat jedoch nicht die oberste Befehlsgewalt. Befehls- und Kommandogewalt in friedlichen Zeiten hat der Bundesminister der Verteidigung. Im Kriegsfall hat der Bundeskanzler die Amtsgewalt. In Deutschland herrscht die sogenannte Wehrpflicht. Männliche Jugendliche im Alter von 18-25 Jahren können vom Staat für derzeit sechs Monate für den Wehrdienst verpflichtet werden.
Der nächste Begriff ist
Bußgeldverfahren.
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