Chefarzt - AbrechnungWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Chefarztabrechnung bekommt ein Versicherter bei einer privaten Krankenversicherung, wenn er im Ernstfall eine Behandlung vom Chefarzt in Anspruch nimmt. Die ist somit eine Abrechnung für die Leistungen des Chefarztes. Vorab müssen allerdings Beratungsgespräche oder Untersuchungen vom Chefarzt gemacht werden und der Krankenkasse vorgelegt werden, erst dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
Der nächste Begriff ist
Chelat-Therapie.
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