Deckung /RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Deckung bzw. Rechtsschutz wird von der jeweiligen Versicherung gewährt, wenn ein Versicherungsfall im versicherten Zeitraum eintritt. Im Vertrag muss genau festgehalten werden, zu welchem Zeitpunkt welche Kosten übernommen werden. Eine Rechtsschutzversicherung deckt nicht alle Versicherungsfälle ab. Für die Versicherung ist außerdem noch wichtig, dass Erfolgsaussichten bestehen.
Der nächste Begriff ist
Deckung vorläufige /Haftpflicht.
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