Deckung vorläufige /HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Die vorläufige Deckung bei der Haftpflichtversicherung ist die Zusage des Versicherungsunternehmens, auch schon vor dem endgültigen Abschluss des Haftpflichtversicherungsvertrages Leistungen für Schäden zu gewähren. Sie endet in der Regel mit dem endgültigen Abschluss des Versicherungsvertrages durch Übersendung der Police und mit Ablauf der Widerrufsfrist. Kommt der Vertrag nicht zustande, endet sie durch Kündigung. Sie kann in diesem Fall rückwirkend erlöschen, wenn der dann anteilig fällige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wird.
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