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Lexikon-Eintrag:Unter dem Deckungskapital einer Lebensversicherung versteht man einen bestimmten Kapitalwert, der sich aus verschiedenen Komponenten zusammensetzt. Er besteht im Wesentlichen aus der Ansammlung der Sparanteile zuzüglich der Zinsen. Dabei entspricht dieser Wert nicht der gesamten im Versicherungszeitraum eingezahlten Summe. Vielmehr werden bei der Berechnung des Deckungskapitals die Kosten für Versicherungsschutz, Vermittlerprovision und Policenverwaltung abgezogen.
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Deckungsklage.
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