DeckungsstockWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Als Deckungsstock bezeichnete man bis Dezember 2003 einen Teil der Aktiva (vor allem Anlage- und Umlaufvermögen) eines Versicherungsunternehmens, der zur Absicherung von Ansprüchen der Versicherten im Falle einer Insolvenz dienen soll. Durch die Behandlung als Sondervermögen ist es gegen den Zugriff seitens anderer Gläubiger geschützt.
Ab dem Januar 2004 wurde der Umfang des Deckungsstocks erweitert und wegen möglichen Verwechselungen die Umbenennung in Sicherungsvermögen vorgenommen.
Der nächste Begriff ist
Deckungssummen / Haftpflicht.
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