Deckungsvorsorge / HaftpflichtWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Deckungsvorsorge ist versicherungsrechtlich gesehen eine präventive Vorsorge für Anlagen und Tätigkeiten, bei denen im Schadensfall nach privat-rechtlichen, öffentlich-rechtlichen oder auch internationalen Verträgen eine Haftbarkeit in Betracht zu ziehen ist. Die Deckungsvorsorge kann über einen Versicherungsvertrag mit einer Haftpflichtversicherung realisiert werden, wenn dieses Versicherungsunternehmen zum Betrieb einer Haftpflichtversicherung im Inland bzw. bei einer grenzüberschreitenden Deckungsvorsorge innerhalb der EU zugelassen ist.
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