Deckungszusage / RechtsschutzWillkommen auf unserem Versicherungslexikon.
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Lexikon-Eintrag:Eine Deckungszusage / Rechtsschutz erfolgt im Rechtsschutzfall. Dies bedeutet die Übernahme aller Kosten, die damit verbunden sind. Eine Deckungszusage kann rückwirkend aber auch wieder entzogen werden, wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Versicherte seinen Beitrag nicht bezahlt hat.
Der nächste Begriff ist
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
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